Berlin, 30. November 2021. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sogenannten Bundesnotbremse ebenso wie Schulschließungen verfassungskonform gewesen sein sollen. Zwar hätten die Regelungen erheblich in die Grundrechte eingegriffen, seien aber in der „äußersten Gefahrenlage“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, mahnt an, dass solche Begründungen zur vollkommenen Abschaffung von Grundrechten führen können, was mit einem funktionierenden Rechtsstaat nichts zu tun habe. Stephan Brandner wörtlich:

„Willkürlich festgelegte Inzidenzen, die auf fehleranfälligen Tests beruhen, werden genutzt, um nahezu sämtliche Grundrechte nicht nur einzuschränken, sondern in ihrem Wesensgehalt vollkommen auszuhöhlen. Damit wird der Weg bereitet für ein politisches Weiterso: Zwangsmaßnahmen, Isolierung von Gesunden, Schließung ganzer Branchen.

Das Grundgesetz ist das Papier nicht mehr wert, auf dem es geschrieben steht. Was aber soll man anderes erwarten von einem Bundesverfassungsgericht, das eng verbandelt mit der Regierung ist, sich sogar in vollständiger Besetzung zum Essen mit der Kanzlerin trifft und dort Vorträgen von Ministern lauscht? Ein Gericht, dessen Präsident ein enger Parteifreund von Merkel ist, der hoher Funktionär der Kanzlerpartei war und der sich schon vor Monaten öffentlich zustimmend zur Coronapolitik äußerte?

Dass bei diesen Voraussetzungen keine seriöse juristische Prüfung, sondern Büttelrechtssprechung zu erwarten war, dürfte niemanden überraschen.“

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